Markenrecht

Sie haben sich einen schönen Namen für Ihr Unternehmen ausgedacht und wollen, dass niemand sonst diesen Namen verwendet? Sie haben Produkte, für die Sie Bezeichnungen entwickelt haben, und wollen diese schützen?

Für diese Fälle bietet das Markenrecht eine Grundlage. Sie können den Namen Ihres Unternehmens oder die Bezeichnung Ihres Produktes unter Umständen als Deutsche Marke oder auch als Europäische Marke anmelden. Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, denn nicht jeder Name ist auch eine eintragungsfähige Marke.

Ob Ihr Name oder Ihre Bezeichung im Markenregister eingetragen werden kann oder ob es überhaupt sinnvoll ist, den Namen als Marke eintragen zu lassen, bedarf einer Prüfung. Es kommt dabei auch darauf an, für welche Dienstleistung oder für welches Produkt, welche Ware sie die Marke verwenden wollen. Ausschlaggebend ist auch, ob schon eine andere Person diesen Namen als Marke eingetragen hat.

Ganz gleich, welche markenrechtlichen Fragen sich Ihnen stellen, ich berate Sie umfassend und kompetent und stehe ich Ihnen gern jederzeit zur Verfügung. Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.