Hauptversammlung

Jede Aktiengesellschaft (AG) und jede Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Hauptversammlung abzuhalten. Bei der Organisation und Durchführung einer Hauptversammlung sind viele Anforderungen, die Gesetz und Satzung stellen, zu beachten, um Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung möglichst zu vermeiden.

Ich unterstütze und berate Sie bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung, z. B. bei der Erstellung der Einladung und deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger, der Einhaltung der Fristen, der Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat und der Wahl des Versammlungsraumes. Während der Hauptversammlung stehe ich dem Vorstand und dem Aufsichtsrat beratend zur Seite und überwache die Abstimmung. Weitere Informationen zur Organisation von Hauptversammlungen finden Sie hier.

Trotz aller Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung kann es zu Anfechtungsklagen und/oder Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung kommen. Wenden Sie sich auch in diesem Fall an mich. Ich werde Sie umfassend beraten und Sie vor Gericht vertreten. Weitere Informationen zu Anfechtungsklagen finden Sie hier.

Als Aktionär haben Sie die Möglichkeit, im Vorfeld einer Hauptversammlung Anträge zur Beschlussfassung oder Gegenanträge sowie Wahlanträge zu stellen. Wenn Sie dies erwägen, dann lassen Sie sich im Vorfeld durch mich beraten, damit Sie die Anträge rechtswirksam stellen. Manchmal fragen Sie sich aber auch, ob Sie gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vorgehen wollen und können. Auch in diesem Falle berate ich Sie gern. Weitere Informationen zu Anträgen und Anfechtungsklagen finden Sie hier.