Erbrecht

ErbrechtSie fragen sich, was aus Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod wird? Sie wollen, dass Ihr Haus in der Familie bleibt? Sie möchten, dass Ihre Unternehmensanteile in die Hände der richtigen Personen gelangen? Sie sind Erbin und überlegen, ob Sie das Erbe ausschlagen sollten?

Das Erbrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, mit dem sich jeder Mensch mindestens einmal im Leben beschäftigen sollte. Hier können Sie sich ein wenig darüber informieren. Ganz gleich, welche erbrechtlichen Fragen sich Ihnen stellen, ich berate Sie umfassend und kompetent und stehe ich Ihnen gern jederzeit zur Verfügung. Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Am Anfang Ihrer Überlegungen sollte die Frage stehen, ob die gesetzliche Erbfolge Ihren Vorstellungen für den Verbleib Ihres Nachlasses entspricht. Wenn dies nicht der Fall ist, dann müssen Sie Lösungen finden, die genau das regeln, was Sie sich wünschen. Das Erbrecht gibt Ihnen dafür verschiedene Instrumente an die Hand, z. B. Testament, Erbvertrag, Zuwendungen unter Lebenden auf den Todesfall, Vermächtnis, Testamentsvollstreckung, Auflage,  Auseinandersetzungsverbot oder Erbverzicht. Wenn Sie sich mehr über das Thema Erbverzicht informieren wollen, dann klicken Sie bitte auf den Link und es öffnet sich ein pdf-Dokument.

Wenn sie Unternehmerin oder Unternehmer sind, haben Sie meist ein Interesse daran, dass Ihre Unternehmensanteile von den Menschen geerbt werden, die Ihr Unternehmen angemessen weiterführen können und wollen. Hier greifen das Erbrecht und das Gesellschaftsrecht ineinander und bedingen sich gegenseitig.

Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, damit Streitigkeiten um Ihr Erbe so weit wie möglich verhindert werden und Ihr Unternehmen auch nach Ihrem Tod so fortgeführt wird, wie Sie es sich vorstellen.

Aber auch wenn Sie Erbin oder Erbe, Vermächtnisnehmer oder Vermächtsnisnehmerin geworden sind, müssen Sie sich mit den rechtlichen Auswirkungen auseinandersetzen. Ist es sinnvoll, dass Erbe auszuschlagen? Hafte ich unbeschränkt für alle Schulden des Nachlasses? Welche Steuern muss ich zahlen? Gibt es Ansprüche anderer, die ich berücksichtigen muss? Wie gehe ich mit einer Auflage um, die der Erblasser erteilt hat? Wann erhalte ich das Vermächtnis, dass mir der Erblasser hinterlassen hat? Kann ich ein einmal angenommenes Erbe wieder ausschlagen, wenn ich feststelle, dass es nur aus Schulden besteht?

Wenn Sie wider Erwarten von dem Erbe einer Ihnen nahe stehenden Person ausgeschlossen wurden, dann fragen Sie sich vielleicht, ob Sie gegen die letztwillige Verfügung (z. B. das Testament) vorgehen können, oder, ob Ihnen ein Pflichtteil oder Pflichtteilsergänzungsanspruch zusteht.

Auch bei der Beantwortung dieser Fragen, die Ihnen das Erbrecht stellt, berate ich Sie gern. Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei.