Rechtsform

Wollen mehrere Personen ein gemeinsames Unternehmen gründen, dann stellt sich zunächst die Frage nach der richtigen Rechtsform des Unternehmensträgers, also der Gesellschaftsform. Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet dafür eine Vielzahl von Möglichkeiten an. Hier eine Übersicht der Rechtformen ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • offene Handelsgesellschaft (oHG),
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch kleine GmbH oder Mini-GmbH genannt,
  • Aktiengesellschaft (AG),
  • Kommanditgesellschaft (KG),
  • Partnerschaftsgesellschaft,
  • Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Kombinationen der Gesellschaftsformen, wie z. B. die GmbH & Co. KG oder die GmbH & Co. KGaA oder die AG & Co. KG

Ich unterstütze Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform. Die verschiedensten Faktoren wie z. B. Ihre persönlichen Vorstellungen, die finanziellen Möglichkeiten, die steuerlichen Auswirkungen, die Art des Unternehmens, die Anzahl der Gesellschafter oder die Berufe der Gesellschafter spielen dabei eine Rolle.

Ich berate Sie mit meiner jahrelangen Erfahrung und meinem Wissen im Gesellschaftsrecht, welche Rechtsform am besten Ihren Vorstellungen und Voraussetzungen entspricht.