Aktienrecht

Rechtsanwalt Michael PuhlSie sind Aktionär und wollen in einer Hauptversammlung einen Gegenantrag oder im Vorfeld einen Antrag zur Beschlussfassung stellen? Sie sind mit einem Beschluss der Hauptversammlung nicht einverstanden und wollen wissen, welche Möglichkeiten Ihnen das Aktienrecht bietet?

Die Hauptversammlung ist für Sie als Aktionär meist die einzige Möglichkeit, sich umfassend über „Ihre“ Gesellschaft zu informieren und mit Ihrer Stimme zumindest etwas die Geschicke der Gesellschaft zu beeinflussen. Wenn Sie aber nicht nur passiv an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, sondern auch aktiv Ihre Rechte, die Ihnen das Aktienrecht bietet, nutzen möchten, dann informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über Anträge und Anfechtungsklagen.

Über alle Fragen des Aktienrechts, die sich Ihnen als Aktionärin oder als Aktionär einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien stellen, berate ich Sie umfassend und kompetent. Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.