Umwandlung

Sie sind mit Ihrem Unternehmen bereits einige Zeit am Markt tätig? Sie überlegen nun, ob die Rechtsform Ihres Unternehmens noch angemessen ist und eine Umwandlung, konkret ein Formwechsel, in Frage kommt? Haben Sie mehrere Unternehmen, die Sie zusammenführen wollen und planen Sie eine Verschmelzung? Oder wollen sie ein großes Unternehmen aufteilen und kommt die Spaltung für Sie in Betracht?

Im Leben eines jeden Unternehmens kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem sich die Frage stellt, ob die einstmals gewählte Form des Unternehmens noch passend für das Geschäftsmodell ist. Dann ist es Zeit, sich Gedanken über einen Formwechsel zu machen. Das Unternehmen kann aber auch aufgespalten werden, wenn es z. B. zu groß und unübersichtlich geworden ist. Oder es gibt mehrere Unternehmen, die unter ein Dach gebracht werden sollen, dann ist eine Verschmelzung eine Gestaltungsmöglichkeit.

Der Gesetzgeber hat für die meisten dieser Konstellationen das Umwandlungsgesetz geschaffen, in dem die Abläufe geregelt sind. Trotzdem müssen einige, wie z. B. die „Umwandlung“ einer GbR in eine GmbH, ohne das Umwandlungsgesetz gelöst werden.

Bei allen Fragen rund um das Umwandlungsrecht, die sich Ihnen stellen, berate ich Sie umfassend und kompetent und stehe Ihnen gern jederzeit zur Verfügung. Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Vielleicht ist das Unternehmen so groß oder so klein geworden, dass die Rechtsform einfach nicht mehr passend ist. Das Unternehmen wurde z. B. in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer Kommanditgesellschaft (KG) gegründet. Bald stellt sich heraus, dass die Gesellschafterstruktur, die Größe des Unternehmens oder auch die Steuer, die die Inhaber und Inhaberinnen zahlen wollen, zu einer Personengesellschaft nicht mehr passt. Dann kommt die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft wie z. B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG) in Betracht. Allerdings können für die „Umwandlung“ einer GbR in eine GmbH nicht die Vorteile des Formwechsels, den das Umwandlungsgesetz bietet, genutzt werden.

Aber auch der umgekehrte Weg ist möglich, wenn sich z. B. in einer Aktiengesellschaft alle Aktien nur noch in der Hand einer Person befinden und die Aktien nach einem Delisting nicht mehr an der Börse notiert werden. Dies ist der typische Fall nach einem sogenannten Squeeze Out. Hier ist die Umwandlung oder konkret der Formwechsel in einer GmbH unter Umständen sinnvoll.

Sind im Unternehmen im Laufe der Zeit mehrere Geschäftszweige entstanden, dann ist es eine Überlegung wert, ob diese Geschäftszweige nicht in einzelne Unternehmen im Wege der Spaltung aufgeteilt werden. Aber auch im Rahmen einer Nachlassregelung kann eine Spaltung sinnvoll sein, wenn der Vater z. B. seinen beiden Kindern jeweils ein Unternehmen hinterlassen möchte.

Die Verschmelzung von Unternehmen ist eine Gestaltungsmöglichkeit, die sich aufdrängt, wenn ein Inhaber mehrere Unternehmen hat und Kosten durch Synergieeffekte sparen möchte.

Und nicht zuletzt gibt es Situationen, in denen gemeinnützige Vereine in gGmbH umwandelt werden sollen. Dazu finden Sie hier mehr.