Anfechtungsklage

Trotz aller Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung kann es zu Anfechtungsklagen und/oder Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung kommen. Wird Ihnen als Vorstand oder als Aufsichtsrat der Gesellschaft eine solche Klage zugestellt, dann müssen Sie unverzüglich handeln.

Anfechtungsklagen sind prinzipiell gegen jeden Tagesordnungspunkt möglich. Manche Klagen sind berechtigt. Gegen manche Klagen lässt sich aber auch mit guten Argumenten vorgehen. In jedem Fall muss deshalb überlegt werden, welche Maßnahmen ergriffen werden können und effektiv sind. Möglich wäre z. B. die Einleitung eines sogenannten Freigabeverfahrens. Damit können wichtige Beschlüsse z. B. zur Kapitalerhöhung oder zu einem Unternehmensvertrag zunächst, unabhängig vom Ausgang des Klageverfahrens, im Handelsregister eingetragen und damit wirksam werden.

Mit meinen jahrelangen Erfahrungen, die ich bei der Durchführung von unzähligen Hauptversammlungen und der Führung einer Vielzahl von Anfechtungsprozessen gesammelt habe, vertrete ich Sie und Ihr Unternehmen kompetent vor Gericht.